Nutzen Sie die Kompetenz unserer Beratungsstellen, die Sie bei allen Fragen rund um das Antragsverfahren gerne unterstützen. Dort erhalten Sie auch die notwendigen Antragsformulare.
Der Antrag auf Genehmigung und Kostenübernahme muss bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden. In jedem Fall muss mit dem Antrag eine Bescheinigung des behandelnden Arztes (Attest) über die medizinische Notwendigkeit zur Durchführung einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme eingereicht werden.
Häufig sind ergänzende Angaben zur besonderen familiären Situation oder Belastung erforderlich. Für diese Angaben ist der sogenannte Selbstauskunftsbogen hilfreich. Dieser wird in einem verschlossenen Umschlag direkt an den Medizinischen Dienst adressiert und Ihre persönlichen Angaben werden nur von dem begutachtenden Arzt eingesehen. Sie sollten eine Kopie des Selbstauskunftsbogens auch Ihrem attestierenden Arzt zur Verfügung stellen.
Der Antrag wird nicht mehr regelhaft, sondern nur noch bei Stichproben durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung überprüft.
Bei Bewilligung einer stationären Maßnahme werden die Kosten durch die Krankenkasse übernommen. Es entsteht für Erwachsene ein gesetzlicher Eigenanteil von 10 € pro Tag, bei Bezug von Sozialleistungen nach SGB II oder XII ist dieser auf ca. 85 € reduziert.
Gerne unterstützt Sie die Beratungsstelle auch bei der Auswahl der für Sie geeigneten Klinik entsprechend Ihrer medizinischen Indikationen.