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Vorsorge und Reha

Die gesetzliche Krankenversicherung unterscheidet auch bei Mütterkuren und Mutter-Kind-Kuren zwischen Maßnahmen zur Vorsorge und Maßnahmen zur Rehabilitation.

Vorsorge

Leistungen zur medizinischen Vorsorge sind indiziert, wenn beeinflussbare Risikofaktoren oder Gesundheitsstörungen vorliegen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zu einer Krankheit führen werden, oder wenn bei manifester (chronischer) Krankheit eine drohende Beeinträchtigung der Aktivitäten verhindert werden soll beziehungsweise deren Schweregrad vermindert oder dem Fortschreiten der Krankheit entgegengewirkt werden soll und ein komplexer mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist.

Medizinische Rehabilitation

Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sind indiziert, wenn aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Schädigung voraussichtlich nicht nur vorübergehende alltagsrelevante Beeinträchtigungen der Aktivitäten vorliegen, durch die in absehbarer Zeit Beeinträchtigungen der Teilhabe drohen, oder diese bereits bestehen und ein mehrdimensionaler und interdisziplinärer Behandlungsansatz erforderlich ist. Bei der Beurteilung sind die umwelt- und personenbezogenen Kontextfaktoren (Lebensumstände) wie z.B. Soziales Umfeld und deren Einstellungen, Soziale Dienste, Alter, Geschlecht, Lebensstil und Gewohnheiten zu berücksichtigen.